Rechte und Pflichten von Gast und Gastgeber
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung ,bestellt oder zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Anbieter von „Urlaub auf dem Bauernhof“ ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers, der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der ersparten Aufwendungen.
5.a) Der Anbieter von „Urlaub auf dem Bauernhof“ ist nach Treu und Glauben gehalten, bei Absage durch den Gast nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
5.b) Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6) Bei bestätigter Buchung, ist eine Anzahlung über 40% des vereinbarten Gesamtpreis zu leisten (per Überweisung)
Zahlung in bar, EC-Karte oder per Vorab-Überweisung
Abreise bis 09:30 Uhr
Anreise ab 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt anreisen, bitten wir um telefonische Absprache.